Allgemeine Geschäftsbedingungen
(c/o Kelly-Birkin-Bag.com)
§ 1 Geltungsbereich und Anbieterin
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der VTO Elite Hospitality UG (haftungsbeschränkt), Breitscheidstraße 59, 15827 Blankenfelde-Mahlow, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Ninnemann (nachfolgend „VTO“), im Zusammenhang mit der Beschaffung und dem Verkauf von Luxusgegenständen, insbesondere Luxushandtaschen, Accessoires und Modestücken.
- Die AGB gelten für über www.kelly-birkin-bag.com angebahnte Verträge sowie für individuell vereinbarte Bestellungen per Brief, E-Mail, Telefon, SMS oder WhatsApp, sofern sie vor Vertragsschluss wirksam einbezogen werden.
- Maßgeblich ist die dem Kunden für die konkrete Bestellung bereitgestellte Fassung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Eine Registrierung auf der Website oder eine unverbindliche Anfrage begründet noch keinen entgeltlichen Vertrag.
- Verbraucher sind natürliche Personen, die überwiegend zu Zwecken handeln, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind. Unternehmer handeln bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen unternehmerischer Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn VTO ihrer Einbeziehung ausdrücklich zustimmt.
- VTO ist im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter HRB 40365 P eingetragen. Kontakt: office@kelly-birkin-bag.com, Telefon: +49 (0) 33708 909975.
§ 2 Tätigkeit als Luxustaschenconcierge und Verkaufskommission
- VTO beschafft ausgewählte Luxusgegenstände über ein nationales und internationales Netzwerk privater Eigentümer und gewerblicher Anbieter. Die Tätigkeit umfasst insbesondere die Organisation der Beschaffung, die Prüfung und Übernahme des Artikels sowie dessen Auslieferung.
- VTO verkauft gegenüber dem Kunden im eigenen Namen und ist dessen Verkäuferin und Vertragspartnerin.
- Wird ein Artikel von einem anderen Eigentümer zum Verkauf bereitgestellt, erfolgt der Verkauf aufgrund der mit diesem bestehenden Vereinbarung für dessen Rechnung im Rahmen einer Verkaufskommission. VTO ist bei Aufnahme des Artikels in das Angebot regelmäßig noch nicht dessen Eigentümerin.
- Die Identität des ursprünglichen Eigentümers und die interne Abrechnung zwischen diesem und VTO werden im regulären Käuferablauf vertraulich behandelt. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
- Ein unmittelbarer Kaufvertrag zwischen dem Kunden und dem ursprünglichen Eigentümer kommt im Rahmen dieser Verkaufskommission nicht zustande. Die Rechtsbeziehung zwischen VTO und dem Eigentümer wird gesondert geregelt.
§ 3 Vertragsgegenstand und Beschaffenheit
- Gegenstand des jeweiligen Vertrags ist der in den individuellen Vertragsunterlagen bezeichnete Luxusgegenstand.
- Angeboten werden neue, ungetragene und unbenutzte Handtaschen. Ein vorheriger Erwerb durch einen privaten Eigentümer ist möglich. Maßgeblich sind die konkret vereinbarten Eigenschaften und der dokumentierte Zustand des jeweiligen Artikels.
- Modell, Größe, Farbe, Material, Hardware, Produktreferenz, Schutzfolien, Zubehör und sonstiger Lieferumfang ergeben sich aus der Artikelbeschreibung und den individuellen Vertragsunterlagen. Die dem konkreten Artikel zugeordneten Abbildungen werden bei der Beschreibung berücksichtigt.
- Als verkauft oder reserviert gekennzeichnete Artikel stehen nicht ohne erneute Verfügbarkeitsprüfung zur Bestellung bereit. Eine Anfrage nach einem vergleichbaren Artikel stellt noch keine verbindliche Bestellung dar.
- Personenbezogene Angaben früherer Erwerber dürfen auf mitgelieferten Kaufbelegen geschwärzt werden. Die zur vereinbarten Identifizierung des Artikels erforderlichen Angaben bleiben erkennbar.
- Ein Austausch des bestellten Artikels gegen einen anderen Artikel bedarf der Zustimmung des Kunden.
§ 4 Anfrage und Vertragsschluss durch Unterzeichnung
- Die Darstellung eines Artikels auf der Website stellt eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage dar. Sie ist kein verbindliches Vertragsangebot von VTO.
- Nach Eingang der Anfrage prüft VTO die Verfügbarkeit und übermittelt dem Kunden die individuellen Bestell- beziehungsweise Vertragsunterlagen. Diese enthalten insbesondere die Artikelbeschreibung, den vollständigen Gesamtpreis, die gewählte Lieferart, die Lieferfrist und die Zahlungsbedingungen.
- Mit Unterzeichnung und Rücksendung der Vertragsunterlagen gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des darin beschriebenen Vertrags ab.
- VTO nimmt dieses Angebot durch Gegenzeichnung und Rücksendung der gegengezeichneten Vertragsunterlagen an. Der Vertrag kommt mit Zugang dieser Unterlagen beim Kunden zustande.
- Die Unterzeichnung und Gegenzeichnung können auf Papier oder über ein elektronisches Signaturverfahren erfolgen. Der Kunde erhält eine Ausfertigung der beiderseits unterzeichneten Vertragsunterlagen auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere als speicherbare PDF-Datei.
- Eine unverbindliche Anfrage, eine telefonische Beratung, eine Verfügbarkeitsmitteilung oder eine automatische Eingangsbestätigung ersetzt die vereinbarte Unterzeichnung und Gegenzeichnung nicht.
- Nach Vertragsschluss stellt VTO die Rechnung aus. Vertragssprache ist Deutsch, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
§ 5 Preise und Preisbestandteile
- Sämtliche vereinbarten Preise sind Endpreise in Euro einschließlich der jeweils anfallenden Steuern. Maßgeblich ist der in den Vertragsunterlagen ausgewiesene Gesamtpreis.
- Der Preis des Luxusgegenstands enthält sämtliche vereinbarten Service-, Beschaffungs- und Netzwerkleistungen von VTO. Zusätzliche Entgelte entstehen ausschließlich für ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen.
- Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG vorliegen und VTO diese anwendet, ist die hierbei anfallende Umsatzsteuer im Endpreis enthalten und wird nicht gesondert ausgewiesen.
- Die steuerliche Behandlung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Geschäfts. Eine andere anzuwendende Besteuerungsart führt nicht zu einem nachträglichen Aufschlag auf den vereinbarten Endpreis.
- Aufgrund von Nachfrage, Verfügbarkeit und Beschaffungsaufwand kann der vereinbarte Preis erheblich vom ursprünglichen Ladenpreis des Herstellers abweichen.
- Die Kosten einer ausdrücklich gewählten persönlichen Übergabe werden vor Vertragsschluss gesondert ausgewiesen und in den Gesamtpreis aufgenommen.
§ 6 Zahlung
- Der vollständige Rechnungsbetrag ist innerhalb von drei Kalendertagen nach Zugang der Rechnung auf das darin bezeichnete Geschäftskonto von VTO zu zahlen.
- Die Zahlung erfolgt ausschließlich per SEPA-Echtzeitüberweisung unter Angabe des in der Rechnung genannten Verwendungszwecks. Der Kunde prüft vor Abgabe seiner verbindlichen Bestellung, ob eine Echtzeitüberweisung in der erforderlichen Höhe möglich ist.
- Maßgeblich für die Zahlungsabwicklung sind die Rechnungsdaten. Ein gegebenenfalls bereitgestellter Zahlungs-QR-Code dient ausschließlich als Eingabehilfe.
- Eine Zahlungsankündigung oder ein Überweisungsbeleg ersetzt nicht den tatsächlichen Zahlungseingang. Die Übernahme beim Eigentümer sowie die anschließende Auslieferung erfolgen erst nach bestätigtem Eingang des vollständigen vereinbarten Betrags.
- Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt. Bei ausbleibender Zahlung gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Verzug, Nachfristsetzung und Rücktritt.
§ 7 Beschaffung, Prüfung und Lieferfrist
- Der vertragsgegenständliche Artikel kann zunächst beim ursprünglichen Eigentümer verbleiben. Nach vollständigem Zahlungseingang organisiert VTO die Terminvereinbarung, die persönliche Prüfung und die Übernahme des Artikels.
- VTO überprüft vor der Übernahme insbesondere Echtheit, Zustand, Identifizierungsmerkmale und vereinbarten Lieferumfang. Die Auszahlung an den Eigentümer und die Übernahme erfolgen nach erfolgreicher Prüfung entsprechend der mit dem Eigentümer bestehenden Vereinbarung.
- Für Terminvereinbarung, Prüfung, Übernahme und Versandvorbereitung ist eine Vorbereitungszeit von 14 Kalendertagen ab vollständigem Zahlungseingang vorgesehen. Eine frühere Auslieferung kann vereinbart werden.
- Die verbindliche gesamte Lieferfrist einschließlich Kurierlaufzeit beziehungsweise der verbindliche Zeitraum der persönlichen Übergabe wird dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt und in den Vertragsunterlagen festgehalten. Die Vorbereitungszeit ist von dieser gesamten Lieferfrist zu unterscheiden.
- VTO informiert den Kunden unverzüglich über erkennbare Lieferhindernisse. Die Terminverfügbarkeit des Eigentümers verlängert eine vereinbarte Lieferfrist nicht automatisch.
- Kann der Artikel innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluss und vollständigem Zahlungseingang nicht beschafft werden, kommt ein Rücktritt von VTO wegen ausbleibender Selbstbelieferung nur in Betracht, wenn VTO zuvor ein entsprechendes Beschaffungsgeschäft abgeschlossen hat und die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Der Kunde wird unverzüglich informiert; erhaltene Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Eine früher vereinbarte Lieferfrist und die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
- Bei Lieferhindernissen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschlägen oder Streik, informiert VTO den Kunden unverzüglich. Die Folgen einer Verzögerung oder dauerhaften Unmöglichkeit richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Versand und persönliche Übergabe
Versand
- VTO wählt das beauftragte Kurierunternehmen aus. Der Versand erfolgt innerhalb Deutschlands und in die jeweils vereinbarten europäischen Lieferländer.
- Der Kurierversand ist kostenlos. Jede Sendung wird in Höhe des vollständigen Kaufpreises versichert.
- Der Artikel wird vor Auslieferung auf seinen vereinbarten Zustand und seine Vollständigkeit überprüft und entsprechend verpackt.
- Nach Übergabe an den Kurierdienst erhält der Kunde die verfügbare Sendungsnummer zur Nachverfolgung.
- Der Kunde wird gebeten, die Lieferung nach Erhalt auf Vollständigkeit und äußerlich erkennbare Beschädigungen zu überprüfen. Sichtbare Beschädigungen sollen möglichst bei Empfang fotografiert und auf dem Lieferschein oder digitalen Empfangsgerät mit dem Vermerk „Ware sichtbar beschädigt“ dokumentiert werden.
- Festgestellte Beschädigungen oder Unvollständigkeiten sollen VTO zeitnah mitgeteilt werden. Gesetzliche kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.
- Mit der Übergabe der Sendung an den beauftragten Kurierdienst endet die Gefahrtragung von VTO hinsichtlich des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware während des Transports.
Persönliche Lieferung und Übergabe
- Persönliche Übergaben sind ausschließlich innerhalb Deutschlands möglich und erfolgen nach individueller Terminvereinbarung innerhalb des bestätigten Übergabezeitraums.
- Die persönliche Übergabe kostet 595,00 € brutto einschließlich Umsatzsteuer. Sie wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vereinbart und im Gesamtpreis berücksichtigt.
- Die Leistung umfasst die persönliche Übergabe vor Ort sowie eine kleine Aufmerksamkeit für den Empfänger.
- Voraussetzung für die persönliche Übergabe ist der vollständige Eingang des vereinbarten Gesamtbetrags vor dem Übergabetermin.
§ 9 Echtheitsgarantie und Beanstandungen
- VTO garantiert, dass der tatsächlich gelieferte Artikel ein Originalprodukt des angegebenen Herstellers und keine Fälschung ist.
- Zu jeder verkauften Handtasche wird eine schriftliche, von VTO ausgestellte Echtheitsurkunde beigefügt. Diese ist kein Zertifikat des Herstellers, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben wird.
- Garantiegeberin ist die VTO Elite Hospitality UG (haftungsbeschränkt) unter der in § 1 genannten Anschrift. Die Garantie bezieht sich auf den anhand der Vertragsunterlagen und der Echtheitsurkunde identifizierten, tatsächlich gelieferten Artikel.
- Die Echtheitsgarantie gilt unbefristet ab Lieferung und in sämtlichen Ländern, in die VTO den Artikel vertragsgemäß liefert. Gegenstand ist dessen Originalität bei Lieferung. Eine zeitlich unbegrenzte Haltbarkeit oder die dauerhafte Erhaltung des Neuzustands wird nicht garantiert.
- Bei Zweifeln an der Echtheit kann der Kunde VTO per E-Mail oder Post kontaktieren. Zur Zuordnung sollen die Bestellreferenz und die Gründe der Beanstandung angegeben werden. VTO stimmt das Prüfverfahren und gegebenenfalls die Rückführung des Artikels mit dem Kunden ab.
- Stellt sich der tatsächlich gelieferte Artikel nachweislich als nicht echt heraus, erstattet VTO den vollständig gezahlten Kaufpreis des Artikels gegen dessen Rückgabe. Die notwendigen Kosten der von VTO veranlassten Prüfung und Rückführung trägt VTO.
- Eine andere Tasche oder eine ausgetauschte Fälschung fällt nicht unter die Garantie für den tatsächlich gelieferten Artikel.
- Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Ihre Inanspruchnahme ist unentgeltlich und unabhängig von der zusätzlichen Garantie möglich.
§ 10 Dokumentation, Sicherheitslabel und Rücknahme
- VTO dokumentiert vor Auslieferung den Zustand des Artikels, seine Identifizierungsmerkmale, das vorhandene Zubehör und den vereinbarten Lieferumfang. Hierzu können insbesondere Fotografien und ein Begleitschreiben erstellt werden.
- Vor Auslieferung wird die Tasche mit einem nummerierten Sicherheitslabel versehen. Das Label dient der Identitäts- und Zustandskontrolle sowie dem Schutz vor einem Austausch der gelieferten Tasche.
- Mit der Entfernung des Sicherheitslabels gilt die Tasche als vom Kunden akzeptiert. Nach Entfernung des Sicherheitslabels ist eine Rücknahme der Tasche ausgeschlossen.
- Eine zusätzliche freiwillige Rücknahme oder ein zusätzlicher freiwilliger Umtausch allein wegen subjektiven Nichtgefallens wird nicht angeboten.
- Im Fall einer Rückabwicklung ist der tatsächlich gelieferte Artikel einschließlich des zugehörigen Lieferumfangs zurückzugeben. Die Rücksendung einer anderen Tasche oder ausgetauschter Bestandteile erfüllt diese Rückgewährpflicht nicht.
- VTO gleicht Identität, Zustand und Lieferumfang einer zurückgesandten Tasche mit der Auslieferungsdokumentation ab. Gesetzliche Beweislastregeln werden hierdurch nicht verändert.
§ 11 Vertragsaufhebung und Nichtabnahme
- Außerhalb gesetzlicher Lösungsrechte ist eine Aufhebung des geschlossenen Vertrags nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und VTO möglich.
- Eine pauschale Stornogebühr wird nicht vereinbart.
- Ansprüche wegen einer vom Kunden zu vertretenden Pflichtverletzung richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Ersparte Aufwendungen und anzurechnende anderweitige Verwertungserlöse sind bei einer Schadensberechnung zu berücksichtigen.
- Die berechtigte Ausübung gesetzlicher Lösungsrechte löst keine Stornogebühr aus.
§ 12 Haftung
- VTO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
- Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen Arglist und Ansprüche aus einer übernommenen Garantie bleiben unberührt.
§ 13 Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes, verarbeitet.
- Einzelheiten zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutzerklärung unter https://www.kelly-birkin-bag.com/datenschutz/.
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Für Verbraucher bleiben zwingende Schutzvorschriften des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats unberührt, soweit dieses Recht ohne die Rechtswahl anwendbar wäre.
- Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen wird Potsdam als Gerichtsstand vereinbart. Zwingende ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 15 Verbraucherstreitbeilegung
VTO ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Blankenfelde-Mahlow, den 13. Oktober 2026